Nichts gegen Häme für einen überführten Nazi-Täter, der sich windet.
Aber ist er denn (über die braune Gesinnung hinaus) der konkret vorgeworfenen Taten / Mordbeihilfe-Motive denn endlich überführt? Scheint wohl eher nicht.
Dass er z.B. den Vorwurf eines “Waffenliefer-Auftrags” (erhoben durch den Mitangeklagten Holger G.) als Lüge bezeichnet, kann man nicht ohne weiteres als Schutzbehauptung wegschieben.
Zumindest sollte man miterwähnen, dass dieser Holger G. (ähnlich wie jetzt Zschäpe, aber viel früher) auch nur eine Erklärung verlesen hatte, die erhebliche Fragen zu seiner eigenen Rolle offen ließ und somit ein rechtlich hochproblematisches Teilschweigen vorliegt. Anders als Wohlleben hielt er nämlich zu den Uwes Kontakt bis zum bitteren Ende und unterstützte sie, indem er ihnen zwar keine “Waren” (Waffen) überließ, dafür aber höchstpersönliche Gegenstände wie Führerschein und Reisepass – ausgerechnet so jemand soll weniger als Wohlleben über Leben und Pläne seiner dicken Freunde gewusst haben?
Und Hauptbelastungszeuge gegen Wohlleben war mit Carsten S. ausgerechnet ein weiterer Mitangeklagter, der seine eigene, eingestandene Rolle als tatsächlicher Beschaffer der Ceska und Übergeber an die Uwes dadurch kleinredet, dass er Wohlleben zum großen Anstifter erklärt und sich selber zum kleinen Licht. Trotz dieser problematischen Motivlage und trotz heftiger Widersprüche in seinen Aussagen hält die Anklage große Stücke auf Carsten S. als Wohlleben-Belaster.
Wohlleben muss keine Verschwörungstheorien basteln, um zum Schluss zu gelangen, dass man ihm die Rolle des großen Schurken zuschieben will und dafür andere laufen lässt, wenn sie ihn belasten.
Die Mitangeklagten Holger G. und Carsten S. wurden nämlich schon längst “laufen gelassen” – durch Freilassung aus der U-Haft, die sie sich womit eigentlich “verdient” haben? Nur durch Belastungseifer gegen Wohlleben, obwohl die eigene problematische Rolle alles andere als geklärt ist?
Seine eigene, jetzt schon Jahre andauernde U-Haft spricht nicht gerade für die Absicht des Gerichts, ihn freizusprechen. Darauf hat er aber wohl lange gehofft – angesichts des Rechtsprinzips, dass er nicht seine Unschuld zu beweisen hat, sondern die Anklage seine Schuld.
Und angesichts seines Rechts, schweigen zu dürfen, ohne das ihm das negativ ausgelegt wird. Warum sollte er reden angesichts so lausiger “Zeugen”, als die sich die beiden Mitangklagten präsentierten?
Aber die Jahre gingen ins Land, seine U-Haft bliebt und die Rolle wichtiger V-Leute ist immer noch nicht geklärt und noch nicht mal der Versuch dazu gemacht worden.
Speziell der V-Mann, Zschäpe-Lover und Sprengstoff-Lieferant Thomas S. gilt immer noch als Beschuldigter, der irgendwann wohl sein eigenes Verfahren bekommen soll. Oder auch nicht.
Denn eigentlich wäre sein Platz neben Wohlleben. Er hat (als Sprengstoff-Lieferant) nicht nur die Flucht in den Untergrund verursacht, sondern besorgte auch Wohnung und Nazi-Kontakte in Chemnitz, wo er gut vernetzt war – anders als Wohlleben. Seine Blood-and-Honor-Freunde in Chemnitz hatten auch viel mehr mit Waffen am Hut als die Thüringer um Wohlleben. Da dieser Mann immer noch vornehm außen vor bleibt, musste Wohlleben wohl erkennen, dass sein Schweigen ihm schadet – obwohl es die Rechtsordnung nicht so vorsieht.